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Grundsätzlich dürfen mehrere Heizgeräte an einen gemeinsamen Schornstein angeschlossen werden. Der Austausch einer Feuerstätte ist anzeigepflichtig. Im Rahmen der notwendigen Gebrauchsabnahme durch den zuständigen bevollm Bezirksschornsteinfeger prüft dieser, ob der Schornstein für die angeschlossenen Feuerstätten geeignet ist oder nicht. Dabei geht es zum einen um des sicheren Abzug der Abgase, und zum anderen auch um die Bestimmung des Taupunktes (mögliche Schornsteinversottung). Ist die Abgasabführung nicht sichergestellt, bemängelt er die Feuerungsanlage. Bei einer möglichen Versottung gibt er einen Hinweis. Es ist von der Bauart, dem Querschnitt und der Höhe des jeweiligen Schornsteins abhängig, ob beim Austausch einer Feuerstätte eine Sanierung vorgenommen werden muss oder nicht. Sinnvoll ist es, bereits im Vorfeld die geplanten Modernisierungen mit dem Fachmann zu besprechen.
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