Neue Bestimmungen für Rauchwarnmelder
Da der Brandschutz unter das Baurecht und dieses in die Zuständigkeit der Länder fällt, ist Situation in der Bundesrepublik Deutschland recht uneinheitlich. In NRW ist eine Rauchmelder-Pflicht
seit 2012 gesetzlich verankert. Für Neu- und Umbauten gilt die Pflicht seit dem 01.04.2013. Für bestehende Wohnungen gibt es eine Übergangsfrist für die Nachrüstung bis zum 31.12.2016.
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Alles Rund um den Rauchmelder
"Wenn es brennt, habe ich mehr als zehn Minuten Zeit, die Wohnung zu verlassen."
Irrtum, Sie haben durchschnittlich nur vier Minuten zur Flucht. Eine Rauchvergiftung kann sogar bereits nach zwei Minuten tödlich sein.
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Stefan Lingen | Dammer Str. 164 | 41066 Mönchengladbach | Tel.: 02161-476416 | Fax: 02161-476417