Der Schornsteinfeger = zwei Aufgaben: BimSchV und KüO
- Sicherheit durch die Ausführung der Arbeiten nach der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)
- Umweltschutz durch die Überprüfung der Einhaltung aller Grenzwerte der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung
Die Arbeiten des Schornsteinfegers regeln im wesentlichen zwei Verordnungen
Die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) regelt das ureigenste Aufgabengebiet des Schornsteinfegerhandwerks, die Betriebs und Brandsicherheit in Gebäuden.
Im Rahmen der regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen, Kehrarbeiten und CO-Abgasanalysen an häuslichen Feuerungsanlagen kontrolliert der Schornsteinfeger den ungehinderten und gefahrlosen Abzug der Abgase von Feuerstätten ins Freie.
Die neue KÜO gilt seit 2010 bundesweit und wurde zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 26. Oktober 2021 mit Wirkung zum 01.01.2022 geändert.
Die in der novelierten Fassung der 1. BImSchV verankerten Aufgaben dienen dem Umweltschutz. Der Schornsteinfeger ermittelt zum einen den Wärmeverlust und den damit verbundenen CO2-Ausstoß von Öl- und Gasfeuerstätten. Zum anderen erfasst oder prüft er die Feinstaubemissionen und CO-Gehalte von Feuerstätten für feste Brennstoffe.
Im Bereich der Festbrennstoffe wurde die wiederkehrende Überprüfung der Einzelfeuerstätten, die Eignung des Brennstofflagers sowie die Feststellung der Holzfeuchte ebenso in die Verordnung eingebettet, wie die einmalige Betreiberberatung im Umgang mit festen Brennstoffen.
Stefan Lingen | Dammer Str. 164 | 41066 Mönchengladbach | Tel.: 02161-476416 | Fax: 02161-476417