Betreiberberatung im Umgang mit festen Brennstoffen
Sehr geehrter Kunde, die erste Verordnung zur Durchführung des [Bild rechts 2] Bundes-Immissions- schutzgesetzes (1. BImSchV) wurde zum 26. Januar 2010 novelliert.
Besonders an die Nutzung von Festbrennstoffen werden neue, erhöhte Anforderungen gestellt. Hierzu gehört auch die Beratung des Betreibers einer Feuerstätte für feste Brennstoffe. Er hat sich bis Ende 2014 hinsichtlich der sachgerechten Bedienung der Feuerungsanlage, der ordnungsgemäßen Lagerung des Brennstoffs sowie der Besonderheiten beim Umgang mit festen Brennstoffen von einem Schornsteinfeger im Zusammenhang mit anderen Schornsteinfegerarbeiten beraten zu lassen. Dies gilt auch nach der Errichtung oder nach einem Betreiberwechsel. Hier hat die Beratung innerhalb eines Jahres zu erfolgen.
Natürlich ist der vereinbarte Kehrtermin für die Beratung durch meinen Mitarbeiter oder mich nicht immer passend. Oft ist der „Hauptnutzer“ der Feuerstätte selbst bei den Kehr- oder Überprüfungs- arbeiten gar nicht zugegen. Daher möchte ich meinen Kunden für 5,00 Euro statt der üblichen 11,34 Euro eine alternative und auch kostengünstigere Möglichkeit der Beratung anbieten, die ich dann in der nächsten Gebührenrechnung aufführe. Die Abrechnung dient dann auch der Bestätigung.
Ich habe ein Beratungsvideo eingestellt, das Sie mit allen notwendigen Informationen für eine umweltbewusste und sparsame Benutzung ihrer Feuerstätte versorgt.
Sollten Sie nicht zu meinem Kundenstamm gehören, benötige ich die in Ihrem Feuerstättenbescheid ausgewiesene Eigentümeradresse, um Ihnen als Nachweis eine Bescheinigung für den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zusenden zu können. Durch den erhöhten Aufwand beläuft sich beigefügte Rechnung dann auf 10,- Euro.
Die Beratung ist eine in ihrem Feuerstättenbescheid aufgeführte Eigentümer- bzw. Betreiberpflicht. Daher ist es wichtig, dass Sie mir im Anschluss an die Beratung eine Bestätigung zukommen lassen.
Sie können die Beratung wahlweise online bestätigen oder den Bestätigungsvordruck ausdrucken, ausfüllen und mir anschliessend auf dem Postweg oder per Fax übermitteln.
Ich hoffe, Ihnen auf diesem Wege ein wenig Mühe ersparen zu können. Und vielleicht finden Sie gleichzeitig noch ein paar wertvolle Tipps im Umgang mit Ihrer Feuerstätte.
Auf Anfrage lasse ich Ihnen gerne die Informationen in einer Broschüre zukommen oder Sie sprechen einen gesonderten Termin für eine Vorortberatung mit mir ab. Für Fragen bezüglich der Betreiberberatung erreichen Sie mich hier .
Stefan Lingen | Dammer Str. 164 | 41066 Mönchengladbach | Tel.: 02161-476416 | Fax: 02161-476417