Die freiwilllige Messung
Vom Gesetzgeber wurde die Bundes-Immisions-Schutz-Verordnung, kurz 1. BImSchV, mit Wirkung zum 22. März 2010 novelliert (Gesetzesänderung). Hier wurde auch unter vielem anderen, die seit Jahrzehnten bewährte jährliche Abgasmessung an Gas- und Ölheizungen geändert.
Was bedeutet das ganz konkret für Sie?
Die Messintervalle Ihrer Heizung werden verlängert. Ist Ihre Heizung älter als 12 Jahre, so wird diese nur noch im zweijährigen Rhythmus gemessen. Bei Heizungsanlagen, die nicht älter als 12 Jahre sind, sogar nur noch alle drei Jahre.
Ein Vorteil für Sie: Die Kosten für die Messung an Ihrer Heizung wurden gesenkt.
Welche Nachteile können sich neben den genannten Vorteilen für Sie aus dieser Neuregelung ergeben?
Die bislang jährlich durchgeführte Heizungsmessung hat Ihnen bisher immer zuverlässig und neutral Auskunft darüber gegeben, ob Ihre Heizungsanlage wirtschaftlich eingestellt ist und Ihnen damit bares Geld gespart.
Zukünftig erhalten Sie diese Information nur noch alle 2 bzw. 3 Jahre und haben somit nicht mehr die Möglichkeit, zeitnah auf einen erhöhten Energieverbrauch zu reagieren und teure Energiekosten einzusparen.
Möchten Sie auch weiterhin eine neutrale und kostengünstige Aussage über den Abgasverlust Ihrer Heizungsanlage?
Wir bieten all unseren Kunden eine sogenannte "Freiwillige Abgasmessung" bei unserem Besuch mit an. Eine Erklärung der festgestellten Messwerte selbstverständlich inklusive.
Über unser Kontaktformular können Sie die freiwillige Abgasmessung sofort bei uns beauftragen.
Stefan Lingen | Dammer Str. 164 | 41066 Mönchengladbach | Tel.: 02161-476416 | Fax: 02161-476417