Erdgas unkomplizierter und sicherer Energieträger (Gashausschau)




Erdgas ist unkompliziert, sparsam, vielseitig, umweltschonend und sicher. Deutschland hat im Bereich der Gasinstallationen einen sehr hohen Sicherheitsstandard. Dem von Natur aus geruchlosen Erdgas wird z.B. ein besonderer Duftstoff beigemischt, damit auch geringe Gasmengen sofort bemerkt werden können. Dieser hohe Sicherheitsstandard ist u.a. in den "technischen Regeln für Gasinstallationen" TRGI geregelt. Sicherheit ist allerdings kein Selbstläufer, denn auch die sicherste Technik bedarf einer regelmäßigen Kontrolle.


Was der Hauseigentümer wissen muss:
Die Betreiber von Gasanlagen sind gemäß der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) für ihre Gasanlagen selbst verantwortlich. Ab der Hauptabsperreinrichtung (HAE) des Gas-Netzanschlusses liegt die Verantwortung für die Gasinstallation in den Händen von Gebäudeeigentümern und Mietern. Bisher wurde nahe gelegt, die Gasanlage einmal jährlich zu kontrollieren. Mit der Änderung der "technischen Regeln für Gasinstallationen" (TRGI 2008) wurde diese Kontrolle für Hausbesitzer zur jährlichen Pflicht.


Vorsorge durch regelmäßige Überprüfung:
Es ist vielfach nicht bekannt, dass der Gebäudeeigentümer im Rahmen der allgemeinen Versicherungspflicht zur regelmäßigen Überprüfung seiner Hausgasleitung verpflichtet ist. Im Falle eines Schadens muss u. U. vor Gericht dokumentiert werden, dass eine regelmäßige Kontrolle an den Hausgasleitungen durchgeführt worden ist. Mit dem Prüfprotokoll dieses Sicherheitschecks können sich Hauseigentümer gegenüber Schadensersatzansprüchen Dritter entlasten. Die Gashausschau kann durch den Gebäudeeigentümer aber auch durch den Schornsteinfeger durchgeführt werden.


Warum der Schornsteinfegermeister?
Das Schornsteinfegerhandwerk ist bereits seit Jahrzehnten mit sicherheitsbezogenen Arbeiten an gasbetriebenen Feuerungsanlagen betraut und dokumentiert diese entsprechend. Die umfangreiche Weiter- und Fortbildung der Schornsteinfeger bilden die Basis für den hohen Qualitätsstandard unserer Arbeit. Darüber hinaus ist mein Schornsteinfegerbetrieb im Qualitäts- und Umweltmanagement-System zertifiziert.


Leistungsumfang der Überprüfung:
Gerne führen wir für Sie die jährlich vorgeschriebene Kontrolle der gesamten Gasanlage nach den technischen Regeln für Gasinstallationen (TRGI 2008) durch. Dabei überprüfen wir alle im Gebäude frei verlegten Gasleitungen auf einen einwandfreien Zustand, Absperreinrichtungen an Hausanschluss und Zähler auf freie Zugänglichkeit, Leitungsöffnungen auf vorschriftsmäßige Verwahrung sowie die Be- und Entlüftung bei nachträglicher Verkleidung von frei verlegten Innenleitungen.
Da wir diese Kontrolle im Rahmen unserer jährlichen Abgaswegprüfung anbieten können, ist der für die Gashausschau zusätzlich anfallende Kostenaufwand gering.

Ihre Vorteile im Überblick:



Ergänzende Hinweise:
Die angebotene Kontrolle ist keine Dichtigkeitsprüfung i.S. der technischen Regeln für Gasinstallationen -TRGI-. Die in der TRGI, Ziffer 7 (Prüfung von Leitungsanlagen) beschriebene Gebrauchsfähigkeitsprüfung ist eine alle 12 Jahre durchzuführende Druck- Belastungsprüfung des gesamten Rohrnetzes nach dem Gaszähler. Diese Überprüfung kann nur von einem zugelassenen Gas-Fachbetrieb ausgeführt werden. Gerne achten wir für Sie auf die Ablauffristen und beauftrage auf Wunsch ein Fachunternehmen mit der Durchführung. Wir dokumentieren in einem Protokoll die durchgeführte Gashausschau.

Habe ich Ihr Interesse geweckt?

Spechen Sie mich an, ich helfe gerne weiter.


Stefan Lingen | Dammer Str. 164 | 41066 Mönchengladbach | Tel.: 02161-476416 | Fax: 02161-476417