Was änderte sich 2013?


Die umfangreichen Änderungen im Schornsteinfegerhandwerk führten im Jahr 2013 für alle Bezirksschornssteinfegermeister zu Gründung eines weiteren Schornsteinfeger-Meisterbetriebes.
Als Bezirksbevollmächtigter hat er weiterhin die Verpflichtung, hoheitlich für die Sicherheit in seinem Kehrbezirk zu sorgen. Hierzu dienen Abnahmen an geänderten und neuen Feuerungsanlagen, die zukünfig im 3 Jahresrhythmus stattfindende Feuerstättenschau und die Kontrolle, ob alle anfallenden Schornsteinfegerarbeiten fristgerecht erledigt werden.

Der Schornsteinfeger-Meisterbetrieb bietet seit diesem Zeitpunkt allen Hausbesitzern die Durchführung der Kehr- und Überprüfungsarbeiten an.

Als Haus- bzw. Grundstückseigentümer sind Sie ab 2013 verpflichtet, einen Schornsteinfegermeister mit den anfallenden Arbeiten zu beaufragen. Der ihnen zugestellte Feuerstättenbescheidgibt hier alle nötigen Auskünfte. Ein entsprechender Auftrag war dem Bescheid in der Regel beigefügt. Haben Sie weder eine Hausverwaltung oder anderes Unternehmen mit der Betreuung Ihres Feuerstättenbescheides bevollmächtigt, noch einen solchen vorliegen, wenden Sie sich bitte an Ihren Bezirksschornssteinfegermeister. Er wird Ihnen einen Bescheid erstellen.

Aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten wird eine Trennung der Zuständigkeiten im Schornsteinfegerhandwerk zu Lasten der Hauseigentümer gehen, daher sollte der zuständige Bezirksschornsteinfeger auch zukünftig die Kehr- und Messarbeiten in Ihrem Hause durchführen. Das vermeidet doppelte Arbeit und reduziert die Kosten.

Langfristig gesehen muss auch jeder Schonsteinfegerbetrieb kostendeckend arbeiten. Lockangebote sind kurzfristig und führen schnell zu Qualitätsverlusten. In Fragen der Sicherheit sollten Sie es sich und Ihrer Familie wert sein. Setzen Sie in Sachen Schornsteinfeger auf Qualität und Kontinuität.

Sicherlich ist es in bestimmten Fällen ratsam, die Arbeiten anderweitig zu vergeben. Kontakte die von ungebührlichem Auftreten, fehlender Rücksichtnahme bei der Arbeitsausführung oder mangelndem Fachverstand geprägt sind, stellen ein Ärgernis dar und sollten auf ein Minimum reduziert werden.

Bei weiteren Fragen können Sie hier gern weitere Informationen anfordern


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