Gebühreninformation zur Feuerstättenschau


Zur Gewährleistung der Betriebs- und Brandsicherheit Ihrer Feuerungsanlage führt der Bezirksschornsteinfeger seit Jahrzehnten im Rahmen seiner Kehr- und Überprüfungsarbeiten eine so genannte Feuerstättenschau durch. Sie erfolgt derzeit zweimal in sieben Jahren. Hierbei werden Ihre Feuerstätten, Verbindungsstücke und die Schornsteine visuell überprüft.
Auf der Basis der Feuerstättenschau erlässt der Bezirksschornsteinfeger einen Feuerstättenbescheid. Dieser Bescheid gibt Ihnen als Eigentümer Auskunft darüber, welche gesetzl. vorgeschriebenen Reinigungs-, Überprüfungs- und Messarbeiten an den in Ihrem Gebäude betriebenen Feuerungsanlagen zu erledigen sind und in welchen Zeiträumen dies zu erfolgen hat.

Die Feuerstättenschau dient dem vorbeugenden Brandschutz, denn nur mit betriebs- und brandsicheren Feuerungsanlagen lässt sich ein warmes Zuhause ungetrübt genießen. Keine Feuerstätte ist eigensicher und selbst unbedeutende Verschleißerscheinungen können zu Hausbränden und Gefahren für Leib und Leben führen.

Im Zuge der Änderung des Schornsteinfegerhandwerkgesetzes führt der Bezirksschornsteinfeger im Einzelfall nicht immer auch die regelmäßigen Kehr- und Überprüfungsarbeiten in seinem Kehrbezirk durch. Aus diesem Grund musste die Form der Rechnungsstellung für die Feuerstättenschau geändert werden.

Die für die Feuerstättenschau festgelegten Gebühren fließen nicht mehr jährlich zu 1/5 in die Grundgebühr ein, sondern werden ausschließlich im Jahr der Durchführung als hoheitlich vorgeschriebene Tätigkeit des Bezirks-schornsteinfegers in Rechnung gestellt. Diese Änderung der Rechnungsstellung bringt im Jahr der Feuerstättenschau eine nicht unwesentliche Erhöhung des Rechnungsbetrags mit sich. In den darauf folgenden Jahren sind die Rechnungsbeträge wieder im gewohnten Rahmen.

Bei weiteren Fragen können Sie hier gern weitere Informationen anfordern



Stefan Lingen | Dammer Str. 164 | 41066 Mönchengladbach | Tel.: 02161-476416 | Fax: 02161-476417