Erklärungen zum Feuerstättenbescheid
Warum bekomme ich einen Feuerstättenbescheid ?
Dieser von uns ausgestellte Feuerstättenbescheid gibt Ihnen als Eigentümer Auskunft darüber, welche gesetzl. vorgeschriebenen Reinigungs-, Überprüfungs- und Messarbeiten an den in Ihrem Gebäude betriebenen Feuerungsanlagen zu erledigen sind und in welchen Zeiträumen dies zu erfolgen hat.
Was habe ich für einen Nutzen von diesem Bescheid ?
Sollten Sie mit meiner bisherigen Arbeitsausführung nicht zufrieden sein, können Sie mit diesem Bescheid ab 2013 einem Schornsteinfeger Ihrer Wahl (aus dem Schornsteinfegerregister im Internet unter www.bafa.de) die Kehr- und Überprüfungsarbeiten übertragen.
Ich habe diesen Bescheid nicht bestellt !
Das Schornsteinfegerhandwerksgesetz schreibt den Feuerstättenbescheid für jeden Eigentümer einer kehr- und überprüfungspflichtigen Anlage vor. Deshalb bin ich verpflichtet, jedem Eigentümer diesen kostenpflichtigen Bescheid zu erstellen. Selbst wenn ein Kunde ab 2013 seinen Schornsteinfeger frei wählen kann, muss der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister (BSM) weiterhin diesen Bescheid ausstellen und die Feurstättenschau alle 3 1/2 Jahre durchführen.
Wie lese ich diesen Bescheid ?
Der Feuerstättenbescheid gibt Auskunft, von wem welche Arbeiten in welchemGebäude zu welchem Zeitpunkt in Auftrag zu geben sind. Zur besseren Übersicht finden Sie hier eine Erläuterung zum Feuerstättenbescheid.
Was geschieht, wenn die Arbeiten nicht fristgerecht erledigt werden ?
Der Eigentümer ist verantwortlich, dass die Ergebnisse der Überprüfung (bei Vergabe der Arbeiten an Fremdfirmen) bis spätestens 14 Tage nach Fristablauf dem zuständigen BSM zugesendet werden. Wenn die Ausführung der Arbeiten nicht bestätigt wird, erhalten Sie von der zuständigen Unteren Verwaltungsbehörde einen kostenpflichtigen Zweitbescheid mit nochmaliger Fristsetzung.
Was muss ich tun, damit mein Schornsteinfeger die Arbeiten weiterhin erledigt ?
Dem Feuerstättenbescheid beigefügt ist ein Auftagsformular, oder vielleicht haben Sie auch noch die Ermächtigung zur Übernahme der Eigentümerpflichten zur Hand.
Unterschrieben zurückgesandt entsteht für Sie keinerlei zusätzlicher Aufwand, d.h. ich betreue Sie wie gewohnt, kompetent und neutral.
Was sind die Pflichtaufgaben des BSM ?
Die Feuerstättenschau sowie alle Abnahmetätigkeiten (z.B. bei Neubauten, Einbau bzw. Austausch von Feuerstätten) bleiben ohne Wahlmöglichkeit im sog. Vorbehaltsbereich des zuständigen BSM.
Warum hat man das Schornsteinfegerhandwerk reformiert ?
Das Ziel der Europapolitik ist es, im Schornsteinfegerhandwerk einen internationalen Wettbewerb einzuführen. Die Bundesregierung hat dies umgesetzt ohne dabei die Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerungsanlagen und den Umweltschutz zu vernachlässigen.
Diese von der Öffentlichkeit gewollten Veränderungen sind mit viel Bürokratismus und damit auch mit Mehrkosten verbunden. Man will dem Eigentümer gewisse Entscheidungsfreiheiten geben. Diese sind aber auch mit höherer Verantwortung verbunden, da für die fristgerechte Ausführung ab 2013 dann nicht wie bisher der BSM, sondern allein der Eigentümer zuständig ist.
In der Hoffnung, dass Sie auch über das Jahr 2013 hinaus meine Dienstleistungen in Anspruch nehmen, versichere ich Ihnen, dass ich auch in Zukunft alle notwendigen Arbeiten fachmännisch und preiswert durchführen werden. Wenn Sie ab dem Jahr 2013 neben den hoheitlichen Tätigkeiten auch die so genannten Pflichtarbeiten von mir erledigen lassen, erhalte Sie alle notwendigen Arbeiten kostengünstig aus einer Hand.
Beachten Sie auch unsere Dienstleistungs- und Serviceangebote. Dadurch ersparen Sie sich Mehrarbeit und Bürokratie. Sie haben nur einen Ansprechpartner für Ihre Feuerungsanlagen und Sie können sich weiterhin auf meine neutrale und kompetente Beratung verlassen.
Bei weiteren Fragen können Sie hier gern weitere Informationen anfordern.
Stefan Lingen | Dammer Str. 164 | 41066 Mönchengladbach | Tel.: 02161-476416 | Fax: 02161-476417